Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 07.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen DealPilot UG (haftungsbeschränkt), Uhlenbruch 15b, 33098 Paderborn („DealPilot“, „wir“) und ihren Kunden über
- die Nutzung der Software DealPilot CRM als Software-as-a-Service („Software“, Module A) und
- den Vertrieb als Dienstleistung („Vertriebsdienstleistung“, Modul B, § 18).
- Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
- Individuelle Vereinbarungen (z. B. ein Enterprise-Vertrag oder ein Auftrag für die Vertriebsdienstleistung) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Begriffe
- Arbeitsbereich (Workspace): die für einen Kunden eingerichtete, von anderen Kunden getrennte Instanz der Software mit eigener Datenbank.
- Nutzer: eine natürliche Person, die der Kunde für den Zugang zur Software freischaltet.
- Kundendaten: alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Software eingeben, importieren oder dort erzeugen.
- Abrechnungszeitraum: ein Monat bei monatlicher Zahlweise, zwölf Monate bei jährlicher Zahlweise.
§ 3 Testzugang
- Während der Beta-Phase können Unternehmen über unsere Website einen kostenlosen Zugang anfragen. Wir prüfen jede Anfrage und entscheiden frei über die Freischaltung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
- Mit der Freischaltung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande, für den diese AGB entsprechend gelten. Umfang (in der Regel Funktionsumfang des Tarifs Business mit bis zu 10 Nutzern) und Ende des Testzugangs teilen wir bei der Freischaltung mit. Abweichend von § 15 haften wir während des Testzugangs nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 15 Abs. 1 Buchstaben b und c.
- Vor dem Ende des Testzugangs informieren wir den Kunden rechtzeitig. Der Kunde kann dann einen kostenpflichtigen Tarif wählen; der Arbeitsbereich wird mit allen Daten übernommen. Andernfalls wird der Arbeitsbereich mit Ende des Testzugangs gesperrt und 30 Tage danach mit allen Kundendaten endgültig gelöscht.
- Der Testzugang endet nicht automatisch in einem kostenpflichtigen Vertrag.
- Wir können Testzugänge bei Missbrauch sperren. Funktionen können sich während der Beta-Phase ändern.
§ 4 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Tarife auf unserer Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er im Bestellprozess (Checkout) Tarif, Anzahl der Nutzer und Zahlweise wählt, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) akzeptiert und auf die Schaltfläche zur kostenpflichtigen Bestellung klickt. Der Vertrag kommt mit unserer Bestätigung in Textform (E-Mail) oder mit der Freischaltung des kostenpflichtigen Tarifs zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt.
- Verträge im Tarif Enterprise und Verträge über die Vertriebsdienstleistung kommen durch beiderseitig unterzeichnetes Angebot oder Auftragsbestätigung zustande.
- Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern den Vertragstext; der Kunde erhält die AGB und den AVV mit der Bestellbestätigung.
§ 5 Leistungsbeschreibung der Software
- Die Software ist ein webbasiertes CRM-System für den Vertrieb. Je nach Tarif umfasst sie insbesondere:
- Verwaltung von Leads und Kontakten, Import von Daten
- Anruf-Arbeitsplatz mit Gesprächsergebnissen und Leitfäden
- Pipeline- und Deal-Verwaltung
- Angebote und Rechnungen einschließlich Erinnerungen und Mahnwesen
- Finanzübersicht und Provisionsberechnung
- Kundenportal
- Der konkrete Funktionsumfang der Tarife Start, Team, Business und Enterprise ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsübersicht: [[TARIF-LEISTUNGSUEBERSICHT: Link oder Anlage]].
- Wir stellen die Software über das Internet bereit. Für die Internetverbindung, geeignete Endgeräte und einen aktuellen Browser ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Wir entwickeln die Software laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernumfang des gebuchten Tarifs nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Über wesentliche Änderungen informieren wir rechtzeitig in Textform.
- Rechtsberatung, Steuerberatung und Buchhaltung schulden wir nicht. Vorlagen (z. B. für Rechnungen, Mahnungen oder Provisionen) sind Arbeitshilfen; der Kunde prüft selbst, ob sie seinen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen genügen.
§ 6 Verfügbarkeit und Wartung
- In den Tarifen Start, Team und Business schulden wir keine bestimmte Verfügbarkeit. Wir streben eine Verfügbarkeit von [[ZIEL-VERFUEGBARKEIT, z. B. 99,5 %]] im Monatsmittel an; dies ist eine Zielgröße, keine Zusicherung.
- Für den Tarif Enterprise kann eine Verfügbarkeit mit Service-Level-Vereinbarung (SLA) individuell vereinbart werden.
- Geplante Wartungsarbeiten führen wir möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigen sie, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf an. Notwendige Sicherheitsupdates dürfen jederzeit eingespielt werden.
- Nicht zu vertreten haben wir Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Störungen von Netzen außerhalb unseres Einflussbereichs oder Ursachen beim Kunden.
§ 7 Nutzer und Lizenzen
- Wir räumen dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im gebuchten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
- Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Nutzer (Plätze). Jeder Nutzerzugang ist einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet und darf nicht von mehreren Personen gleichzeitig oder abwechselnd genutzt werden. Die Neuzuweisung eines Platzes an eine andere Person (z. B. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters) ist zulässig.
- Zugänge zum Kundenportal für Kunden des Kunden zählen [[KUNDENPORTAL-ZUGAENGE: "nicht als Nutzer" oder Regel festlegen]].
- Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, nicht automatisiert in einem über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgehenden Umfang abfragen und nicht Dritten zur Verfügung stellen, soweit dies nicht vertraglich vorgesehen ist. Die §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
- Der Kunde ist für die von ihm gespeicherten Kundendaten und deren Rechtmäßigkeit allein verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass
- er personenbezogene Daten nur auf einer gültigen Rechtsgrundlage nach der DSGVO erhebt, importiert und verarbeitet und die Betroffenen informiert;
- Werbeanrufe, E-Mails und sonstige Kontaktaufnahmen, die er mit Hilfe der Software vorbereitet oder durchführt, den jeweils anwendbaren Gesetzen entsprechen, in Deutschland insbesondere § 7 UWG (Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung, gegenüber sonstigen Marktteilnehmern nur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung) und – bei Kontakten im Ausland – den dort geltenden Regeln;
- Widersprüche von Betroffenen gegen Werbung beachtet und in der Software vermerkt werden;
- Angebote, Rechnungen und Mahnungen, die er mit der Software erstellt, inhaltlich, steuerlich und rechtlich korrekt sind;
- keine rechtswidrigen Inhalte gespeichert werden und keine Schadsoftware hochgeladen wird.
- Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Er unterstützt uns bei der Abwehr solcher Ansprüche.
- Der Kunde sichert eigene Kopien wichtiger Daten über die Exportfunktion in angemessenen Abständen, soweit dies für ihn erforderlich ist.
- Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten dürfen wir den Zugang vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn dies erforderlich ist, um Schaden abzuwenden. Wir berücksichtigen die berechtigten Interessen des Kunden und informieren ihn unverzüglich.
§ 9 Preise, Zahlung, Verzug
- Es gelten die bei Vertragsschluss auf der Website bzw. im Angebot angegebenen Preise je Nutzer und Monat. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden im EU-Ausland mit gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
- Bei jährlicher Zahlweise gewähren wir einen Nachlass gegenüber dem Monatspreis (derzeit rund 20 %); maßgeblich ist der im Checkout angezeigte Preis.
- Die Vergütung ist jeweils im Voraus für den Abrechnungszeitraum fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Im Tarif Enterprise kann Zahlung auf Rechnung vereinbart werden; Rechnungen sind dann innerhalb von [[ZAHLUNGSZIEL, z. B. 14 Tagen]] ohne Abzug zahlbar.
- Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein SEPA-Firmenlastschrift- oder Basislastschriftmandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt. Kosten für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Ist der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 14 Tage in Verzug, dürfen wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen bis zum Ausgleich sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Preisänderungen: Wir dürfen die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern, frühestens jedoch 12 Monate nach Vertragsbeginn bzw. der letzten Preisänderung. Wir kündigen Preisänderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht). Auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt ab dem Wirksamwerden der neue Preis. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten ohne Ankündigung.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 10 Tarifwechsel und Nutzeranzahl
- Upgrades (höherer Tarif oder zusätzliche Nutzer) sind jederzeit möglich und werden sofort wirksam. Die Differenz für den laufenden Abrechnungszeitraum wird anteilig berechnet.
- Downgrades (niedrigerer Tarif oder weniger Nutzer) werden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Funktionen, die im niedrigeren Tarif nicht enthalten sind, stehen danach nicht mehr zur Verfügung; die zugehörigen Daten bleiben bis zum Vertragsende exportierbar, soweit technisch möglich.
- Ein Wechsel von monatlicher zu jährlicher Zahlweise ist jederzeit, ein Wechsel von jährlicher zu monatlicher Zahlweise zum Ende der Jahreslaufzeit möglich.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Monatliche Zahlweise: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
- Jährliche Zahlweise: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von [[KUENDIGUNGSFRIST-JAHRESVERTRAG, z. B. einem Monat]] zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Wir erinnern den Kunden spätestens [[ERINNERUNG, z. B. 6 Wochen]] vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform an die bevorstehende Verlängerung.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder trotz Abmahnung wiederholt erheblich gegen § 8 verstößt.
- Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) oder erfolgt über die Kündigungsfunktion in der Software.
- Bereits gezahlte Vergütung wird bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet. Bei einer Kündigung aufgrund eines Sonderkündigungsrechts nach § 9 Abs. 6 oder aus einem von uns zu vertretenden wichtigen Grund erstatten wir im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende anteilig.
§ 12 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- Der Kunde kann seine Kundendaten während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen Format (z. B. CSV) exportieren.
- Nach Vertragsende bleibt der Arbeitsbereich 30 Tage im Lesemodus mit Exportfunktion zugänglich. Danach löschen wir den Arbeitsbereich und alle Kundendaten endgültig, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Datensicherungen werden im Rahmen der regulären Rotation spätestens nach [[BACKUP-AUFBEWAHRUNG]] überschrieben.
- Rechnungs- und Vertragsdaten, die wir als eigene Unterlagen aufbewahren müssen (z. B. unsere Rechnungen an den Kunden), sind von der Löschung ausgenommen.
- Für personenbezogene Daten gelten ergänzend die Regeln zur Rückgabe und Löschung im AVV.
§ 13 Rechte an der Software und an Kundendaten
- Alle Rechte an der Software, einschließlich Quellcode, Dokumentation und Marken, verbleiben bei uns.
- Die Kundendaten bleiben Eigentum bzw. in der Verfügung des Kunden. Wir nutzen Kundendaten nur zur Vertragserfüllung. Anonymisierte, nicht auf den Kunden oder Personen beziehbare technische Kennzahlen (z. B. Auslastung, Fehlerraten) dürfen wir zur Verbesserung der Software verwenden.
- Vorschläge und Feedback des Kunden zur Software dürfen wir unentgeltlich verwenden.
§ 14 Mängel
- Wir erhalten die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
- Wir beseitigen gemeldete Mängel in angemessener Frist, nach unserer Wahl durch Fehlerbehebung, Update oder Umgehungslösung.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Ein Recht zur Minderung kann der Kunde nicht durch Abzug von der Vergütung, sondern nur durch Rückforderung geltend machen; das Recht zur Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass wir zuvor Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatten und diese fehlgeschlagen ist.
§ 15 Haftung
- Wir haften unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach dem Produkthaftungsgesetz, d) im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haften wir in den Fällen des Absatzes 2 nur bis zu dem Aufwand, der bei regelmäßiger und risikoangemessener Datensicherung durch den Kunden (insbesondere über die Exportfunktion) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit wir die Datensicherung vertraglich übernommen haben.
- [[HAFTUNGSHOECHSTBETRAG: optional – z. B. "In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung je Vertragsjahr auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung, mindestens jedoch [[BETRAG]] EUR, begrenzt." – nur nach anwaltlicher Prüfung aufnehmen]]
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftung nach der DSGVO (Art. 82 DSGVO) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; im Verhältnis zwischen den Parteien gelten ergänzend die Regeln des AVV.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit wir im Rahmen der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, den der Kunde bei Vertragsschluss (auch bei der Freischaltung des Testzugangs) akzeptiert. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
- Für die Verarbeitung von Daten, für die wir selbst verantwortlich sind (z. B. Vertrags- und Abrechnungsdaten), gilt unsere Datenschutzerklärung: [[LINK-DATENSCHUTZERKLAERUNG]].
§ 17 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt über das Vertragsende hinaus für 3 Jahre.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ihr von Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
- Wir dürfen den Kunden als Referenz nur nach dessen vorheriger Zustimmung nennen.
§ 18 Modul B: Vertrieb als Dienstleistung
- Für die Vertriebsdienstleistung (insbesondere telefonische Neukundenansprache bei Unternehmen, Terminvereinbarung und – soweit vereinbart – Abschluss von Verträgen im Namen des Kunden) gilt der im Einzelfall geschlossene Auftrag (Angebot, Auftragsbestätigung oder Rahmenvertrag mit Leistungsbeschreibung). Dieser regelt insbesondere Zielgruppe, Kampagnen, Umfang, Vergütung (z. B. Pauschale, Vergütung je Termin oder je Abschluss), Laufzeit und Berichtswege. Ergänzend gelten diese AGB.
- Kein Erfolg geschuldet: Wir erbringen die Vertriebsdienstleistung als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg (z. B. eine Mindestanzahl von Terminen, Abschlüssen oder Umsätzen) ist nur geschuldet, wenn er im Auftrag ausdrücklich als Erfolg vereinbart ist.
- Rechtskonforme Ansprache: Wir sprechen ausschließlich Unternehmen an und nur, soweit nach unserer sorgfältigen Prüfung eine zumindest mutmaßliche Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG anzunehmen ist bzw. die im Zielland geltenden Regeln eingehalten sind. Wir sind berechtigt, die Ansprache einzelner Kontakte oder Zielgruppen abzulehnen, wenn sie nach unserer Einschätzung rechtlich unzulässig wäre. Stellt der Kunde Kontaktdaten zur Verfügung, versichert er, dass er sie rechtmäßig erhoben hat und weitergeben darf.
- Inhalte und Angaben: Der Kunde stellt uns zutreffende Informationen über seine Produkte, Preise und Konditionen zur Verfügung und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. Wir geben keine Zusagen ab, die über die vom Kunden freigegebenen Inhalte hinausgehen.
- Abschlussvollmacht: Verträge im Namen des Kunden schließen wir nur, wenn und soweit der Kunde uns dazu im Auftrag ausdrücklich bevollmächtigt hat und in den dort festgelegten Grenzen (z. B. Preise, Rabatte, Laufzeiten).
- Kundenportal: Der Kunde erhält während der Laufzeit Zugang zum Kundenportal, in dem er Ergebnisse (z. B. Termine, Gesprächsergebnisse, Deals) einsehen und eigene Angaben ergänzen kann.
- Datenschutz: Die datenschutzrechtliche Rolle (Auftragsverarbeitung, eigene Verantwortlichkeit oder gemeinsame Verantwortlichkeit) und die dafür erforderliche Vereinbarung werden im Auftrag festgelegt: [[ROLLE-VERTRIEBSDIENSTLEISTUNG]].
- Abwerbung: [[OPTIONAL: Regelung zu Kundenschutz / Abwerbeverbot nach anwaltlicher Prüfung]].
§ 19 Änderungen dieser AGB
- Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Weiterentwicklung, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Preise sind davon ausgenommen (für Preise gilt § 9 Abs. 6).
- Wir teilen Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag [[GERICHTSSTAND]]. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Absprachen (§ 305b BGB) bleiben unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.